Haftungsausschluss
Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Dies gilt besonders für untypische und/oder nicht vorhersehbare Schäden. Von dieser Haftungsbeschränkung ausgenommen ist eine Haftung für Personenschäden. Die Haftung im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Die Haftungsbeschränkung gilt insgesamt auch zu Gunsten der vom Gruseleum beziehungsweise der Inhaberin und Betreiberin eingesetzten Dritten, insbesondere solcher Personen und Mitarbeiter, die zur Erfüllung des Dienstversprechens eingesetzt werden.
Die Beurteilung, ob Kinder das Gruseleum nach dem Stand ihrer Entwicklung und Reife betreten und die dortigen Dienstleistung erleben können, obliegt ausschließlich den Erziehungsberechtigten beziehungsweise der/den Begleitperson(en). Gesundheitliche Umstände, die den Besuch des Gruseleums einschränken und/oder besondere Maßnahmen des Gruseleums und seiner Mitarbeiter erfordern, sind vor Eintritt anzugeben. Das Gruseleum ist weder verpflichtet, noch aus anderem Grund gehalten, die Gesundheit der Besucher, insbesondere von Kindern, vorab zu beurteilen. Sofern Umstände offensichtlich oder ausdrücklich den Mitarbeitern des Gruseleums bekannt gemacht worden sind, wird das Gruseleum die Dienstleistung in Rücksprache mit den Erziehungsberechtigten beziehungsweise Begleitpersonen anpassen, um in allen Fällen einen erlebnisreichen und schönen Besuch des Gruseleums sicherzustellen.